Hörtest einfach online einsenden

Damit wir Ihre Hörgeräte auf Ihren Hörverlust einstellen können, benötigen wir einen aktuellen Hörtest (möglichst nicht älter als 1 Jahr).

Diesen können Sie via Foto oder Scan über das untere Formular zur Verfügung stellen. 

Zwecks Zuordnung benötigen wir Ihre Bestellnummer, die über Klick auf den Link in Ihrer E-Mail bereits korrekt vorausgefüllt ist.
Für den Start der Testphase ist mindestens eines der Dokumente mit aktueller Hörkurve erforderlich.
Für die eventuelle Kostenerstattung ist früher oder später auch Ihre Hörgeräte-Verordnung (Muster15) erforderlich.
Weitere Infos >
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WICHTIG: Bitte achten Sie darauf, die Dokumente scharf (gut lesbar) und vollständig (ggf. beidseitig) abzufotografieren.

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Hörtest oder Hörgeräte-Verordnung (Muster15) hochladen?
-> Für den Start der Testphase reicht uns ein aktueller Hörtest vom HNO oder Hörakustiker in Ihrer Nähe (möglichst nicht älter als 1 Jahr).

Sofern Sie gesetzlich versichert sind und eine Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse möchten, benötigen wir spätestens für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse auch Fotos Ihrer Hörgeräte-Verordnung (auch “Muster15 >“) vom HNO-Arzt

Wenn das Muster15 bereits vorliegt, empfehlen wir, dieses bereits jetzt hochzuladen. Ist es sogar aktuell, benötigen wir praktischerweise keinen weiteren Hörtest von Ihnen.

Fotos nur auf Ihrem Smartphone zur Hand?
-> Tipp: Öffnen Sie die Mail, die Sie von uns erhalten haben, auf der Mail-App Ihres Smartphones und klicken Sie dort auf den Link zu diesem Formular. Sie können die Fotos dann vom Smartphone aus hochladen und das Formular absenden.

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Sind Sie vor 1965 geboren?

Ich habe keinen Hörtest. Was kann ich tun?

Machen Sie einen Termin bei Ihrem HNO-Arzt für einen Hörtest. Wenn ein entsprechender Hörverlust vorliegt, erhalten Sie eine Verordnung, die zur Abrechnung mit der Krankenkasse nötig ist. Die Verordnung enthält in aller Regel Ihr Audiogramm (das Ergebnis Ihres Hörtests).

Fragen Sie sicherheitshalber nach einer Kopie Ihres Audiogramms. Das schicken Sie uns nach der Bestellung zu, damit wir die Hörgeräte auf Ihren Hörverlust einstellen können.

Sie haben kürzlich einen Hörtest beim HNO-Arzt gemacht, jedoch keine Kopie des Audiogramms erhalten? Rufen Sie einfach in der Praxis an und fragen Sie danach.

Kostenerstattung der Krankenkasse

Damit Ihre Krankenkasse die Kosten der Hörgeräte erstattet, muss die Versorgung zunächst bewilligt werden. Dazu werden die ärztliche Verordnung sowie ein Kostenvoranschlag eingereicht. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die komplette Antragstellung während Ihrer Testphase. Alternativ können Sie dies auch selber erledigen. Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von uns nach Bestellung.

Übrigens können Sie bei einer Absage durch Ihre Krankenkasse vom Kauf zurücktreten (auch nach Ablauf der 30-tägigen Testphase) und die Geräte kostenlos an uns zurückschicken. Wenn Ihnen aber eine gültige Verordnung vom HNO-Arzt vorliegt, wird die Kostenerstattung in aller Regel bewilligt.

Wie kann Echo zum Nulltarif* anbieten, obwohl vergleichbare Hörgeräte beim herkömmlichen Akustiker 1500€ bis 2500€ Zuzahlung kosten?

Zunächst möchten wir Ihnen erklären, warum die Hörgeräte-Preise beim herkömmlichen Akustiker überhaupt so hoch sind.

Viele Menschen glauben, dass Hörgeräte in der Herstellung sehr teuer sind. Ist dies der Grund für die hohen Preise? In den Mini-Computern steckt zwar jede Menge Technik, doch werden heutzutage auch Hörgeräte in großen Fabriken am Fließband gefertigt. Die Herstellungskosten sind nicht höher als die eines modernen Smartphones. Und haben Sie schon mal ein Smartphone für 3000€ gesehen?

Ist es der Beratungs- und Anpassaufwand? Herkömmliche Akustiker bieten (genau wie Echo) alle Hörgeräte inklusive 6-jähriger Nachsorge an. Auch müssen Hörgeräte auf den individuellen Hörverlust eingestellt werden. Das ist natürlich ein gewisser Aufwand, doch rechtfertigt bei weitem nicht derart hohe Preise. Heutzutage erfolgt die Anpassung durch intelligente Algorithmen “per Klick” und ist schneller erledigt, als die meisten Menschen glauben.

Der tatsächliche Grund für die extrem hohen Preise klingt im ersten Moment sehr überraschend: Der herkömmliche Akustiker hat einfach zu wenig Kunden. Um genau zu sein: nur 2 Neukunden pro Woche im Durchschnitt. Von diesen 2 Neukunden muss er die teure Innenstadtmiete, die Ladeneinrichtung, seine Mitarbeiter und sich selbst bezahlen. Pro Kunde muss also sehr viel Geld übrigbleiben, damit er davon seine Kosten und sich selbst bezahlen kann.

Und genau hier geht Echo einen anderen Weg: Durch die Online-Versorgung erreichen wir Menschen bundesweit, ohne Hunderte von Immobilien anzumieten. Anstatt 2 Neukunden pro Woche, versorgen wir mit unserem Team aus ausgebildeten Akustikern zahlreiche Kunden täglich. Dadurch können wir mit weniger Profit pro Kunde leben und bieten Ihnen Premium-Hörgeräte zum Nulltarif* an, ohne an der Anpassung, Beratung oder Geräteleistung zu sparen.