Das Sternchen beim Nulltarif: * Möchten Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung die Hörgeräte nach der kostenlosen Testphase behalten, erstattet die Krankenkasse die Kosten der angebotenen Hörgeräte abzüglich 10 € gesetzlicher Zuzahlung pro Ohr sowie Verwaltungskosten in Höhe von ca. 30 € bis 70 €. Der genaue Abzug für Verwaltungskosten hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Mehr Infos zur Krankenkasse
Die Sternchen zur Reparatur & Garantie: ** Für die Dauer von 6 Jahren sind notwendige Instandhaltungen und Reparaturen für Sie inklusive. Ausgenommen sind aufgrund von unsachgemäßer Handhabung oder Fehlgebrauch anfallende Arbeiten. Bei Akku-Hörgeräten gibt es aufgrund der über die Zeit natürlichen Abnahme der Akkuleistung Garantie-Einschränkungen. Mehr Infos zur Garantie