Für ungetrübte Freude am Hören gibt es beim Kauf von Hörgeräten Krankenkassen-Zuschüsse. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und auch die Höhe der Beteiligung variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Hier erfahren Sie, was Sie rund um den Zuschuss durch Ihre Krankenkasse für Hörgeräte wissen sollten, ob es große Unterschiede zwischen den Leistungen der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen gibt und wie Sie sogar Hörgeräte der Premium-Klasse ohne Zuzahlung* erhalten.
Hörgeräte: Wann Kostenübernahme durch Krankenkasse?
Grundsätzlich gilt: Für Hörgeräte gibt es den Zuschuss durch die Krankenkasse nur, wenn eine ohrenärztliche Hörgeräte-Verordnung vorliegt.
Diese stellt der HNO in der Regel schon bei einer leichten Hörminderung aus. Um einen Hörverlust festzustellen, machen Sie in der HNO-Praxis einen Hörtest. Dessen Ergebnisse werden in einem Audiogramm festgehalten. Finden Sie heraus, ab wann man genau als “schwerhörig” gilt.
Sie haben eine Hörgeräte-Verordnung vom HNO? Wo bekommen Sie jetzt Ihr Hörgerät? Sie haben die Wahl zwischen drei Versorgungswegen:
- direkt beim HNO (“verkürzter Versorgungsweg”)
- klassisch beim lokalen Hörakustiker
- online (z.B. bei Echo)
Schauen Sie für weitere Informationen in unseren detaillierten Vergleich der drei Versorgungswege. Dort erfahren Sie auch, was Sie bei den verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten bezüglich des Krankenkassen-Zuschusses beachten müssen.
Hörgeräte Kostenübernahme: Wie viel zahlen die Krankenkassen? [Liste]
Bei der Finanzierung von Hörgeräten beteiligen sich die Krankenkassen mit Festbeträgen.
Die Beteiligung durch Festbeträge bedeutet, dass die Krankenkassen sich beim Kauf von Hörgeräten mit einer bestimmten maximalen Summe beteiligen. Diese maximale Höhe ist gesetzlich festgelegt. In diesem Pauschalbetrag enthalten ist nicht nur die Anschaffung eines Hörgeräts. “Der Anspruch umfasst [auch] die Anpassung, das Testen der Geräte, die Wartung der Geräte und die Reparatur.” (Quelle: Verbraucherzentrale)
Was zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte insgesamt (2023)? Der genaue gesetzliche Zuschuss ist abhängig von der Art und des Grades der Schwerhörigkeit. Am Beispiel der häufigsten Versorgungsart (leichter bis mittlerer Hörverlust, beidohrig, offene Versorgung ohne Otoplastik) würde sich der gesetzliche Zuschuss der Krankenkasse zirka wie folgt ergeben: 2x 704,00 € (Festbetrag je Hörgerät) + 2x 130,00 € (Reparatur-Pauschale je Hörgerät) + 2x 11,00 € (für offene Versorgung mit Schirmchen) = 1.690,00 € (Gesamt-Zuschuss der Krankenkasse) Quelle: GKV Spitzenverband
Folgende Festbeträge wurden gesetzlich neu festgelegt und müssen ab 01.01.2023 innerhalb der nächsten zwei Jahre durch die Krankenkassen vertraglich umgesetzt werden:
Gesetzliche Festbeträge für Hörgeräte
– Bei leichter bis mittelgradiger Schwerhörigkeit beträgt der gesetzliche Zuschuss pro Hörgerät bei 704,37 Euro.
– Bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhöht sich der Betrag auf 734,81 Euro pro Hörgerät.
Gesetzliche Reparaturpauschalen
Zusätzlich zu den Festbeträgen “reserviert” die Krankenkasse pro Hörgerät eine Reparaturpauschale in Höhe von 130,00 Euro (bei leichter bis mittelgradiger Schwerhörigkeit) bzw. in Höhe von 187,00 Euro bei hochgradiger Schwerhörigkeit.
Im (unverschuldeten) Reparaturfall werden davon die Reparaturkosten beglichen. Die Reparaturpauschale steht für sechs Jahre ab Kauf zur Verfügung. In der Regel ist sie ausreichend hoch. Übersteigen die Kosten für Service, Wartung und Reparatur die Pauschale, müssen Sie die Mehrkosten ggf. aus eigener Tasche zahlen – oder Sie haben rechtzeitig eine entsprechende Hörgeräte-Versicherung abgeschlossen.
Was, wenn das Hörgerät mehr kostet als die Krankenkasse zahlt?
Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Gerät mit Features, die über die gesetzlichen Standards eines “Kassengeräts” zur Grundversorgung hinausgehen, müssen Sie die Zusatzkosten selbst aufbringen. Die genauen Aufzahlungen hängen dann maßgeblich vom Hörgerätepreis ab. Häufig unterscheidet man in folgende Preisklassen:
Wie hoch der jeweilige Hörgeräte-Zuschuss der Krankenkasse tatsächlich ist, legen die Verträge zwischen den Krankenkassen und Hörakustikern fest. Dabei lassen sich aber nur geringfügige Unterschiede bei den Zuschüssen der großen Krankenkassen feststellen. Die aktuell geltenden Verträge sehen jeweils folgende Zuschüsse vor:
Zuzahlung Hörgeräte AOK
- ein Hörgerät: 700 Euro
- zweites Hörgerät: 547 Euro
- Rep-Pauschale pro Hörgerät: ca. 130 Euro
- Gesamtzuschuss bei beidohriger Versorgung: 1.527 Euro
Zuzahlung Hörgeräte Techniker
- ein Hörgerät: 710 Euro
- zweites Hörgerät: 557 Euro
- Rep-Pauschale pro Hörgerät: ca. 130 Euro
- Gesamtzuschuss bei beidohriger Versorgung: 1.507 Euro
Zuzahlung Hörgeräte Barmer
- ein Hörgerät: 710 Euro
- zweites Hörgerät: 557 Euro
- Rep-Pauschale pro Hörgerät: ca. 130 Euro
- Gesamtzuschuss bei beidohriger Versorgung: ca. 1.527 Euro
Zuzahlung Hörgeräte DAK
- ein Hörgerät: 710 Euro
- zweites Hörgerät: 557 Euro
- Rep-Pauschale pro Hörgerät: ca. 130 Euro
- Gesamtzuschuss bei beidohriger Versorgung: ca. 1.527 Euro
Zuzahlung Mobil Krankenkasse
- ein Hörgerät: 719 Euro
- zweites Hörgerät: 569 Euro
- Rep-Pauschale pro Hörgerät: ca. 130 Euro
- Gesamtzuschuss bei beidohriger Versorgung: ca. 1.548 Euro
Zuzahlung weitere gesetzliche Krankenkassen
Auch die Hörgeräte-Zuzahlungen der weiteren gesetzlichen Krankenkasse (z.B. IKKs, BKKs usw.) pendeln sich in der Regel auf ähnlichem Niveau ein.
Und wie sieht es bei den Privatkassen aus?
Bei den meisten privaten Krankenversicherungen sind die Zuschüsse beim Hörgeräte-Kauf höher als die der gesetzlichen Krankenkassen. Angesichts der vielen unterschiedlichen Tarif-Optionen fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Versicherer nach!
Welche Hörgeräte übernimmt die Krankenkasse?
Grundsätzlich beteiligen sich die Krankenkassen am Kauf von Hörgeräten, die als Medizinprodukte eingetragen sind.
Klar zu unterscheiden sind Hörgeräte mit vielen intelligenten Funktionen an dieser Stelle von einfachen Hörverstärkern. Deren Kauf wird nicht bezuschusst. Schließlich unterliegen diese sehr preisgünstigen, aber wenig innovativen Modelle keinerlei Prüfverfahren. Warum Hörverstärker langfristig sogar für eine Verschlechterung des Gehörs sorgen können, stellt das MagazinHören in diesem Artikel sehr gut verständlich dar. Einige sinnvolle Anwendungsbereiche gibt es aber. Informieren Sie sich gerne weiterführend über die genauen Unterschiede zwischen Hörverstärkern und Hörgeräten.
“Echte” Hörgeräte kosten derzeit ab etwa 800 Euro. Erhältlich sind aber auch Modelle für einige tausend Euro. Diese verfügen dann über diverse Zusatz-Features oder bieten extra viel Hörkomfort für bestimmte Bedürfnisse. Eine detaillierte Aufschlüsselung der diversen Hörgeräte-Klassen nach Preisen finden Sie hier.
Hörgeräte der Basisklasse: die “Kassengeräte”
Jeder Hörakustiker muss Hörgeräte der Basisklasse anbieten. Dank dem gesetzlich vorgeschriebenen Krankenkassen-Zuschuss sind diese Modelle zum “Einsteiger-Preis” von etwa 800 Euro für die Patienten praktisch “kostenlos”.
Hörgeräte der Basisklasse sichern die Grundversorgung bei Schwerhörigkeit. Sie entsprechen dem aktuellen technischen Standard und verfügen über alle Basics wie Spracherkennung oder Rauschunterdrückung. Die “Kassengeräte” sind digital einstellbar und schaffen mit vier Kanälen und drei Hörprogrammen gute Voraussetzungen für Einzelgespräche ohne laute Geräuschkulisse.
Natürlich erhalten Sie den Zuschuss Ihrer Krankenkasse auch, wenn Sie ein teureres Hörgerät mit Zusatz-Features kaufen. Allerdings müssen Sie die Mehrkosten für Bluetooth, spezielle Hörprogramme oder 360-Grad-Hören aus eigener Tasche obendrauf legen. Bei Premium-Hörgeräten, deren intelligente Automatik z. B. Hintergrundgeräusche dynamisch immer besser unterdrückt, entsteht so rasch eine Finanzierungslücke von bis zu 1.500 Euro.
für Sie möglich?
Volle Kostenübernahme bei höherwertigen Hörgeräten? Leider selten!
In begründeten Fällen – zum Beispiel bei einem erhöhten Bedarf zur problemlosen Ausübung des Berufs – haben die Krankenkassen theoretisch die Möglichkeit, auch für Hörgeräte oberhalb der Basisklasse eine volle Kostenübernahme zuzusichern. Entsprechende Anträge der Versicherten werden aber nur sehr selten genehmigt. Und in der Regel erst nach einem aufwendigen und langwierigen Prozedere.
Wer es trotzdem mit einem Antrag auf volle Kostenübernahme für Hörgeräte versuchen möchte, kann sich am Leitfaden des Deutschen Schwerhörigenbundes e. V. orientieren.
Bei einem berufsbedingten Mehrbedarf springt nach Ablehnung des Antrags durch die gesetzliche Krankenkasse unter Umständen auch die Deutsche Rentenversicherung ein. Wie Sie diese Leistungen beantragen können, erklärt die Deutsche Rentenversicherung in diesem Schreiben.
Wie oft zahlt die Krankenkasse Hörgeräte?
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie alle 6 Jahre Anspruch auf Kostenübernahme beim Hörgeräte-Kauf. Während dieser Zeitspanne sind viele Kosten für Wartung, Einstellung oder Reparaturen bereits im Kaufpreis des aktuellen Geräts inklusive.
Trotzdem kann es sein, dass ein neues Hörgerät nach 4 Jahren oder 5 Jahren benötigt wird. Eine vorzeitige Wiederversorgung mit Hörgeräten ist bei der Krankenkasse allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. In der Regel wird sie nötig, wenn das aktuelle Hörgerät angesichts eines deutlich verschlimmerten Hörverlusts keine ausreichende Verstärkung mehr bietet. Ob es tatsächlich eine medizinische Notwendigkeit für den Wechsel eines Hörgeräts vor der 6-Jahres-Frist gibt, muss der HNO durch eine neue Hörgeräte-Verordnung bescheinigen. Ob dann die vorzeitige Neuversorgung mit Hörgeräten auch durch die Krankenkasse genehmigt wird, ist dennoch nicht garantiert.
Und wie sieht es aus, wenn Sie Ihr Hörgerät verloren haben? Ob die Krankenkasse nach diesem Malheur zahlt, erfahren Sie hier!
Hörgeräte der Premiumklasse OHNE Zuzahlung* erhalten?
Ja, das geht! Dank seines effizienten und innovativen Online-Vertriebs kann der Hörakustiker Echo sowohl das In-dem-Ohr-Hörgerät Echo One als auch das Hinter-dem-Ohr-Hörgerät Echo Pro ohne Zuzahlung* anbieten. Zum Nulltarif* genießen Sie viele Vorteile der Premiumklasse wie intelligente Umgebungserkennung oder eine natürliche Klangmischung. Dabei müssen Sie in puncto Service keinerlei Kompromisse eingehen: Die Echo Hörakustiker sind für Sie bei Bedarf unkompliziert telefonisch erreichbar und können notwendige Einstellungen auch aus der Ferne sofort via die App auf Ihrem Smartphone vornehmen.
Prüfen Sie jetzt online, ob Ihre Krankenkasse Hörgeräte der Premiumklasse vollständig übernimmt!