Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hearing Innovations AG (nachfolgend auch „Verkäufer“) gegenüber Endverbrauchern (nachfolgend auch „Käufer“)

§ 1 Vertragspartner / Allgemeines

(1) Diese Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Hearing Innovations AG; Binningerstrasse 7; 4123 Allschwil; Schweiz; Telefon: +49 5971 9699 948; E-Mail: kontakt@dein-echo.de (nachstehend auch „Verkäufer“ genannt) gegenüber Endverbrauchern (nachstehend auch „Kunde“ genannt) betreffend den Onlineshop www.dein-echo.de und alle zur Domain gehörenden Sub-Domains. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf abweichende Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und den Kunden unterliegen dem Recht der Schweiz. Bei Kunden im Sinne von Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

(4) Gerichtsstand ist 4123 Allschwil, Schweiz, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(5) Wir liefern in folgende Länder: Deutschland. Hinweis: Auslieferungen von bestellten Produkten erfolgen nur in für Endverbraucher angemessenen Mengen.

(6) Wir sind nicht verpflichtet, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen. In unserem Unternehmen findet keine freiwillige Verbraucherstreitbeilegung statt.

§ 2 Vertragsinhalte und Vertragsschluss / mögliche Kostenerstattung gem. § 13 SGB V im Einzelfall

(1) Der Verkäufer bietet den Kunden im Onlineshop www.dein-echo.de neue Waren, vor allem Hörgeräte, Zubehör, Batterien, etc. zum Kauf an.

(2) Beim Einkauf im Online-Shop kommt ein Kaufvertrag durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch den Verkäufer zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Die Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer für die ausgewiesene Zeit gebunden. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt. Bei einer Auslieferung ohne gesonderte Bestätigung per E-Mail gilt der Lieferschein / Rechnung als Annahmebestätigung. Bei Bestellungen ist die vollständige Lieferadresse anzugeben. Bei Bestellungen ist erforderlich, dass der Kunde volljährig ist und dass seine Angaben wahrheitsgemäß erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die gesicherten Bezahlverfahren nicht mit abweichender Lieferadresse möglich sind.

(3) Der Vertragstext wird gespeichert. Er ist aber für den Kunden nicht zugänglich.

(4) Für in Deutschland gesetzlich krankenversicherte Kunden gilt für deren Hörhilfenversorgung grundsätzlich das Sachleistungsprinzip, d.h. die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen Kosten für Hörhilfen bis zu einer Höhe der jeweils allgemein bekannt gemachten Festbetragsregelung. Über den Festbetrag hinausgehende Kosten einer Hörhilfenversorgung sind vom gesetzlich Krankenversicherten als privater Eigenanteil an zu zahlen.

Im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) wurde in Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) durch den ergänzten § 13 SGB V seit 1. Januar 2004 gesetzlich Krankenversicherten grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Leistungserbringer, d. h. auch Hörakustiker, in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Wege der Kostenerstattung in Anspruch nehmen zu können. Im Rahmen von Neuregelungen durch das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG) hat der deutsche Gesetzgeber diese Möglichkeit mit Wirkung ab 1. Januar 2007 auf die Staaten, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Anwendung findet, ausgedehnt. Die Regelungen gelten somit auch in Bezug auf die Schweiz.

Gesetzlich Versicherte sind nach § 13 SGB V (Kostenerstattung) berechtigt, auch Leistungserbringer in anderen Staaten, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. EG Nr. L 149 S. 2), in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden ist, anstelle der Sach- oder Dienstleistung im Wege der Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen, es sei denn, Behandlungen für diesen Personenkreis im anderen Staat sind auf der Grundlage eines Pauschbetrages zu erstatten oder unterliegen auf Grund eines vereinbarten Erstattungsverzichts nicht der Erstattung. Es dürfen nur solche Leistungserbringer in Anspruch genommen werden, bei denen die Bedingungen des Zugangs und der Ausübung des Berufes Gegenstand einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft sind oder die im jeweiligen nationalen System der Krankenversicherung des Aufenthaltsstaates zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind. Der Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung im Inland zu tragen hätte. Die Satzung hat das Verfahren der Kostenerstattung zu regeln. Sie hat dabei ausreichende Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorzusehen sowie vorgesehene Zuzahlungen in Abzug zu bringen.

Der Antrag auf Kostenerstattung wird vom Kunden / Versicherten gestellt, da der „Kostenerstattungsanspruch“ nach § 13 Abs. 3 SGB V ein Anspruch des Versicherten gegen seine Krankenkasse ist. Sie können jedoch auch uns als Verkäufer ermächtigen, für Sie die jeweiligen Antragsvoraussetzungen einer möglichen Kostenerstattung vorab in Ihrem Namen mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu klären.

Eine Versorgung mit einem Hörgerät durch die Verkäuferin erfordert grundsätzlich – wie im Inland auch – die vorherige Genehmigung durch die gesetzliche Krankenkasse des Kunden. Für eine Kostenerstattung des Hörgerätes ist eine (in- oder ausländische) ärztliche Verordnung, die insbesondere Angaben zum verordneten Produkt und zur medizinischen Notwendigkeit der Versorgung (Indikation, Diagnose) enthalten muss, und ein genehmigter Kostenvoranschlag erforderlich.

Das bezogene Produkt muss den allgemeinen Anforderungen nach den §§ 12, 33 und 34 SGB V genügen und muss weiterhin über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Der Erstattungsbetrag ist auf der Grundlage der deutschen Vertragssätze bzw. Festbeträge und ggf. unter Abzug der gesetzlichen Zuzahlung sowie des Eigenanteils festzusetzen. Der jeweilige satzungsgemäße Verwaltungskostenabschlag der gesetzlichen Krankenversicherung des Kunden (im Berechnungsbeispiel z. B. 7,5 %) ist auf der Basis des “Erstattungsbetrages vor Abschlag” zu ermitteln.

Beispiel 1:

Rechnungsbetrag 275,00 €
./. Zuzahlung (§ 61 SGB V) 10,00 €
= „tatsächlicher“ Betrag 265,00 €

Festbetrag oder Vertragspreis 225,00 €
./. Zuzahlung (§ 61 SGB V) 10,00 €
= Höchstbetrag 215,00 €

= Erstattungsbetrag vor Abschlag 215,00 €
./. Verwaltungskostenabschlag (7,5 %) 16,13 €
= Erstattungsbetrag 198,87 €

Beispiel 2:

Rechnungsbetrag 215,00 €
./. Zuzahlung (§ 61 SGB V) 10,00 €
= „tatsächlicher“ Betrag 205,00 €

Festbetrag oder Vertragspreis 275,00 €
./. Zuzahlung (§ 61 SGB V) 10,00 €
= Höchstbetrag 265,00 €

= Erstattungsbetrag vor Abschlag 205,00 €
./. Verwaltungskostenabschlag (7,5 %) 15,38 €
= Erstattungsbetrag 189,62 €

§ 3 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Bei Bestellungen über den Onlineshop www.dein-echo.de gelten die dort angegebenen Preise. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Die Preise für Hörgeräte verstehen sich inklusive Versand- und Verpackungskosten. Die Preise für weiteres Zubehör verstehen sich exklusive Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden. Die Höhe der Versandkosten hängt vom Gewicht und den Abmaßen der Ware sowie vom gewünschten Ziel ab.

(3) Die Belieferung der Kunden durch die Verkäuferin erfolgt nach folgende Zahlungsmethoden: Kauf auf Rechnung mit Überweisung per Banküberweisung oder Lastschrift. 

(4) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Verkäufer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.

(5) Der Verkäufer stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.

§ 4 Hörtest als Voraussetzung / Lieferung und Gefahrübergang

(1) Um Hörgeräte von der Verkäuferin erhalten zu können, ist es erforderlich, dass der Kunde ein auf ihn ausgestelltes und ausgefülltes gültiges Muster 15 / HNO-ärztliche Verordnung mit seiner Bestellung an den Verkäufer übermittelt. Wird diese Unterlage nicht mit der Bestellung bzw. nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Bestellung an den Verkäufer übermittelt, wird die Bestellung vom Verkäufer kostenfrei storniert. Etwaig vom Käufer bereits an den Verkäufer bezahlte Beträge werden zurückerstattet.

(2) Die vom Käufer bestellten Hörgeräte werden vom Verkäufer zunächst dahingehend überprüft, ob diese für den jeweiligen Hörverlust des Käufers geeignet sind. Danach erfolgt die Voreinstellung der Hörgeräte auf den jeweiligen Hörverlust durch Hörakustiker unter Meisterpräsenz oder Hörakustikmeister. Der Käufer ist im Zuge seiner Bestellung verpflichtet, den Verkäufer wahrheitsgemäß auf eine Überempfindlichkeit für laute Geräusche (“Recruitment oder Hyperakusis”) zu informieren. Der Käufer darf die auf seinen Hörverlust eingestellten Hörgeräte in keinem Fall Dritten zur Nutzung überlassen.

(4) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse über ein vom Verkäufer zu bestimmendes Transportunternehmen geliefert. Bitte beachten Sie, dass die gesicherten Bezahlverfahren nicht mit abweichender Lieferadresse möglich sind. Die Lieferung erfolgt direkt aus dem Konsignationslager der Hearing Innovations AG.

(5) Die Verfügbarkeit der einzelnen Waren ist in den Artikelbeschreibungen angegeben. Am Lager vorhandene Ware versendet der Verkäufer, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, innerhalb von 3 Werktagen nach Anweisung der Zahlung (bei Vorkasse durch Überweisung: innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang). Ist bei einem Verkauf über den Online-Shop die Ware als nicht vorrätig gekennzeichnet, so bemüht sich der Verkäufer um eine schnellstmögliche Lieferung. Angaben des Verkäufers zur Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin vom Verkäufer verbindlich zugesagt wurde. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist z. B. auf Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse, Pandemie oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer eines dieser Ereignisse. Im Falle der Nichteinhaltung einer Lieferfrist aus anderen als den vorab genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(6) Der Verkäufer behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

(7) Der Verkäufer behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn der Verkäufer das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, so geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Verkäufers; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen. Der Kunde darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. In der Rücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Informationen zum Widerruf und Ihrem Widerrufsrecht finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

§ 7 Haftung für Sach- und Rechtsmängel

(1) Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(2) Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Kunden bei Anschluss, Bedienung oder Lagerung der bestellten Ware hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer. Hinweise zur ordnungsgemäßen Behandlung kann der Kunde den Herstellerbeschreibungen der jeweiligen Ware entnehmen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Köper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels gerichtet oder die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind.

(4) Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Informationspflichten bei Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (§ 7) sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.

§ 9 Haftungsausschluss

(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verkäufer unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Verkäufer nicht.

(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Datenspeicherung

Sie haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf ggf. erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte an:

Hearing Innovations AG, Binningerstrasse 7, 4123 Allschwil, Schweiz, Telefon: 0041 784064733, Email: kontakt@dein-echo.de

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bewirkt dieses nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hinweis zur Batterieentsorgung:

Die chemischen Inhaltsstoffe von Batterien können bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Nur über eine vom sonstigen Hausmüll getrennte Sammlung und Verwertung können gesundheits- und umweltschädigende Auswirkungen vermieden werden. Batterien können auch wiederverwertbare Rohstoffe enthalten. Batterien dürfen daher nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Altbatterien (wiederaufladbar und nicht-wiederaufladbar) zurückzugeben bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen. Dazu können Sie Ihre gebrauchten Altbatterien bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder in Verkaufsstellen (bei einem Versender können Sie am Versandlager zurückgeben) unentgeltlich abgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die Entsorgung übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat. Das Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien aufgrund ihres Schadstoffgehaltes nicht in den Hausmüll geben dürfen. Unter diesem Zeichen können Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung finden:

Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

— AGB ENDE

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Ich habe keinen Hörtest. Was kann ich tun?

Machen Sie einen Termin bei Ihrem HNO-Arzt für einen Hörtest. Wenn ein entsprechender Hörverlust vorliegt, erhalten Sie eine Verordnung, die zur Abrechnung mit der Krankenkasse nötig ist. Die Verordnung enthält in aller Regel Ihr Audiogramm (das Ergebnis Ihres Hörtests).

Fragen Sie sicherheitshalber nach einer Kopie Ihres Audiogramms. Das schicken Sie uns nach der Bestellung zu, damit wir die Hörgeräte auf Ihren Hörverlust einstellen können.

Sie haben kürzlich einen Hörtest beim HNO-Arzt gemacht, jedoch keine Kopie des Audiogramms erhalten? Rufen Sie einfach in der Praxis an und fragen Sie danach.

Kostenerstattung der Krankenkasse

Damit Ihre Krankenkasse die Kosten der Hörgeräte erstattet, muss die Versorgung zunächst bewilligt werden. Dazu werden die ärztliche Verordnung sowie ein Kostenvoranschlag eingereicht. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die komplette Antragstellung während Ihrer Testphase. Alternativ können Sie dies auch selber erledigen. Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von uns nach Bestellung.

Übrigens können Sie bei einer Absage durch Ihre Krankenkasse vom Kauf zurücktreten (auch nach Ablauf der 30-tägigen Testphase) und die Geräte kostenlos an uns zurückschicken. Wenn Ihnen aber eine gültige Verordnung vom HNO-Arzt vorliegt, wird die Kostenerstattung in aller Regel bewilligt.

Wie kann Echo zum Nulltarif* anbieten, obwohl vergleichbare Hörgeräte beim herkömmlichen Akustiker 1500€ bis 2500€ Zuzahlung kosten?

Zunächst möchten wir Ihnen erklären, warum die Hörgeräte-Preise beim herkömmlichen Akustiker überhaupt so hoch sind.

Viele Menschen glauben, dass Hörgeräte in der Herstellung sehr teuer sind. Ist dies der Grund für die hohen Preise? In den Mini-Computern steckt zwar jede Menge Technik, doch werden heutzutage auch Hörgeräte in großen Fabriken am Fließband gefertigt. Die Herstellungskosten sind nicht höher als die eines modernen Smartphones. Und haben Sie schon mal ein Smartphone für 3000€ gesehen?

Ist es der Beratungs- und Anpassaufwand? Herkömmliche Akustiker bieten (genau wie Echo) alle Hörgeräte inklusive 6-jähriger Nachsorge an. Auch müssen Hörgeräte auf den individuellen Hörverlust eingestellt werden. Das ist natürlich ein gewisser Aufwand, doch rechtfertigt bei weitem nicht derart hohe Preise. Heutzutage erfolgt die Anpassung durch intelligente Algorithmen “per Klick” und ist schneller erledigt, als die meisten Menschen glauben.

Der tatsächliche Grund für die extrem hohen Preise klingt im ersten Moment sehr überraschend: Der herkömmliche Akustiker hat einfach zu wenig Kunden. Um genau zu sein: nur 2 Neukunden pro Woche im Durchschnitt. Von diesen 2 Neukunden muss er die teure Innenstadtmiete, die Ladeneinrichtung, seine Mitarbeiter und sich selbst bezahlen. Pro Kunde muss also sehr viel Geld übrigbleiben, damit er davon seine Kosten und sich selbst bezahlen kann.

Und genau hier geht Echo einen anderen Weg: Durch die Online-Versorgung erreichen wir Menschen bundesweit, ohne Hunderte von Immobilien anzumieten. Anstatt 2 Neukunden pro Woche, versorgen wir mit unserem Team aus ausgebildeten Akustikern zahlreiche Kunden täglich. Dadurch können wir mit weniger Profit pro Kunde leben und bieten Ihnen Premium-Hörgeräte zum Nulltarif* an, ohne an der Anpassung, Beratung oder Geräteleistung zu sparen.