Wir übernehmen die Abwicklung mit der Krankenkasse für Sie.
Während Sie 30 Tage lang risikofrei testen, bereiten wir alles vor.

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Bestellen Sie Ihre Hörgeräte online.

Keine Termine nötig: Bestellen Sie Ihr Hörgerät einfach online. Ohne Risiko dank 100% Geld-Zurück-Garantie.

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Sie testen. Wir kümmern uns um den Antrag für die
Krankenkasse.

Während Ihrer 30-tägigen Testphase reichen wir den Antrag bei der Krankenkasse ein, sodass die
Kostenerstattung nach der Testphase schnell bearbeitet wird.

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Nach der Testphase erhalten Sie die Kostenerstattung.

Entscheiden Sie sich nach der Testphase für die Echo Hörgeräte, reichen wir die Rechnung bei Ihrer
Krankenkasse ein. Daraufhin erhalten Sie die Kostenerstattung.

Muss ich den Eigenanteil für die Testphase vorstrecken?
Nein, Sie können die Testphase ohne Vorauszahlung und völlig unverbindlich starten. Wir bereiten währenddessen die Kostenerstattung mit Ihrer
Krankenkasse vor, damit die Abwicklung zügig erfolgt, sobald Sie sich für die Hörgeräte entscheiden.

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Tausende Kunden hören bereits besser mit Echo. Hier ein Auszug der Erfahrungen:

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Testen Sie uns 30 Tage lang.

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Gründer Henning Schmidt über den Ablauf der Testphase.

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Häufige Fragen zur Krankenkasse

Wir haben die häufigsten Fragen für Sie aufgelistet. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch unter der 05971 9699 948.

Ja, für eine Kostenerstattung müssen lediglich die gleichen Voraussetzungen gelten, die bei einer herkömmlichen Versorgung ebenfalls erfüllt sein müssten (z.B. muss eine Hörgeräte-Verordnung Ihres HNOs vorliegen). Außerdem muss jede Hörgeräte-Versorgung im Einzelfall von der Krankenkasse genehmigt werden. Wir kümmern uns gerne für Sie um die Antragstellung.

Erfahren Sie in nur 2 Minuten, ob Sie mit einer Kostenerstattung rechnen können >

Ja! 

Gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 SGB V sind Sie als in Deutschland gesetzlich Krankenversicherter berechtigt, Hörakustiker in einem anderen Mitgliedstaat der europ. Union oder auch der Schweiz im Wege der Kostenerstattung gegenüber der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Der Erstattungsanspruch beträgt höchstens die Höhe der Vergütung, die Ihre Krankenkasse bei der Erbringung einer Hörgeräteversorgung als Sachleistung im Inland zu tragen hätte, ggf. auch unter Abzug der gesetzlichen Zuzahlung, des Eigenanteils sowie des satzungsgemäßen Verwaltungskostenabschlags.

Lesen Sie gerne die zahlreichen Bewertungen unserer deutschen Kunden, um sich selbst davon zu überzeugen.

Prüfen Sie jetzt Ihre Krankenkasse >

Antrag und Abwicklung der Kostenerstattung übernehmen wir gerne in Ihrem Auftrag, den Sie uns im Bestellprozess per Klick erteilen können. Die Kostenerstattung geht bei Genehmigung Ihrer Kasse direkt auf Ihr Bankkonto. Mit der Erstattung können Sie dann den Kaufpreis der Geräte an uns ausgleichen.

Jetzt Gerät wählen und Kostenerstattung über uns beantragen lassen >

In der Regel vergehen 2 – 3 Wochen von Antrag der Erstattung (direkt nach Bestellung) bis zur Ausschüttung der Erstattung auf Ihr Bankkonto.

Die Dauer kann jedoch leicht variieren und hängt maßgeblich von Ihrer Krankenkasse ab.

Nein, für die Testphase ist keine Vorauszahlung nötig. Erst wenn Sie sich nach der Testphase für die Hörgeräte entscheiden, kümmern wir uns final um die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse, woraufhin Sie den Erstattungsbetrag + Ihren Eigenanteil an uns bezahlen.

Sollte die Krankenkasse die Kostenerstattung ablehnen, können Sie vom Kauf zurücktreten und die Geräte kostenlos an uns zurücksenden – auch nach der 30-tägigen Testphase. Wenn Sie allerdings eine gültige Verordnung vom HNO-Arzt haben, wird die Krankenkasse die Kostenerstattung in aller Regel bewilligen.

Tipp: Gerne übernehmen wir für Sie den Antrag und die Abwicklung der Kostenerstattung mit Ihrer Kasse. Wir fragen Sie hierzu im Bestellprozess nach entsprechender Erlaubnis. Jetzt Gerät wählen >

Ihre Frage ist nicht dabei? Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Jetzt Kontakt aufnehmen >

Menü

Ich habe keinen Hörtest. Was kann ich tun?

Machen Sie einen Termin bei Ihrem HNO-Arzt für einen Hörtest. Wenn ein entsprechender Hörverlust vorliegt, erhalten Sie eine Verordnung, die zur Abrechnung mit der Krankenkasse nötig ist. Die Verordnung enthält in aller Regel Ihr Audiogramm (das Ergebnis Ihres Hörtests).

Fragen Sie sicherheitshalber nach einer Kopie Ihres Audiogramms. Das schicken Sie uns nach der Bestellung zu, damit wir die Hörgeräte auf Ihren Hörverlust einstellen können.

Sie haben kürzlich einen Hörtest beim HNO-Arzt gemacht, jedoch keine Kopie des Audiogramms erhalten? Rufen Sie einfach in der Praxis an und fragen Sie danach.

Kostenerstattung der Krankenkasse

Damit Ihre Krankenkasse die Kosten der Hörgeräte erstattet, muss die Versorgung zunächst bewilligt werden. Dazu werden die ärztliche Verordnung sowie ein Kostenvoranschlag eingereicht. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die komplette Antragstellung während Ihrer Testphase. Alternativ können Sie dies auch selber erledigen. Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von uns nach Bestellung.

Übrigens können Sie bei einer Absage durch Ihre Krankenkasse vom Kauf zurücktreten (auch nach Ablauf der 30-tägigen Testphase) und die Geräte kostenlos an uns zurückschicken. Wenn Ihnen aber eine gültige Verordnung vom HNO-Arzt vorliegt, wird die Kostenerstattung in aller Regel bewilligt.

Wie kann Echo zum Nulltarif* anbieten, obwohl vergleichbare Hörgeräte beim herkömmlichen Akustiker 1500€ bis 2500€ Zuzahlung kosten?

Zunächst möchten wir Ihnen erklären, warum die Hörgeräte-Preise beim herkömmlichen Akustiker überhaupt so hoch sind.

Viele Menschen glauben, dass Hörgeräte in der Herstellung sehr teuer sind. Ist dies der Grund für die hohen Preise? In den Mini-Computern steckt zwar jede Menge Technik, doch werden heutzutage auch Hörgeräte in großen Fabriken am Fließband gefertigt. Die Herstellungskosten sind nicht höher als die eines modernen Smartphones. Und haben Sie schon mal ein Smartphone für 3000€ gesehen?

Ist es der Beratungs- und Anpassaufwand? Herkömmliche Akustiker bieten (genau wie Echo) alle Hörgeräte inklusive 6-jähriger Nachsorge an. Auch müssen Hörgeräte auf den individuellen Hörverlust eingestellt werden. Das ist natürlich ein gewisser Aufwand, doch rechtfertigt bei weitem nicht derart hohe Preise. Heutzutage erfolgt die Anpassung durch intelligente Algorithmen “per Klick” und ist schneller erledigt, als die meisten Menschen glauben.

Der tatsächliche Grund für die extrem hohen Preise klingt im ersten Moment sehr überraschend: Der herkömmliche Akustiker hat einfach zu wenig Kunden. Um genau zu sein: nur 2 Neukunden pro Woche im Durchschnitt. Von diesen 2 Neukunden muss er die teure Innenstadtmiete, die Ladeneinrichtung, seine Mitarbeiter und sich selbst bezahlen. Pro Kunde muss also sehr viel Geld übrigbleiben, damit er davon seine Kosten und sich selbst bezahlen kann.

Und genau hier geht Echo einen anderen Weg: Durch die Online-Versorgung erreichen wir Menschen bundesweit, ohne Hunderte von Immobilien anzumieten. Anstatt 2 Neukunden pro Woche, versorgen wir mit unserem Team aus ausgebildeten Akustikern zahlreiche Kunden täglich. Dadurch können wir mit weniger Profit pro Kunde leben und bieten Ihnen Premium-Hörgeräte zum Nulltarif* an, ohne an der Anpassung, Beratung oder Geräteleistung zu sparen.